Wir berechnen und erstellen diese Nachweise für Nichtwohngebäude.
Alle neu zu errichtenden Geschäfts- und Gewerbegebäude, die über eine Mindesttemperatur beheizt werden, wie Büros, Lager, Supermärkte usw. müssen die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen.
Dazu ist ein Nachweis gegenüber dem Bauamt zu führen, der eine Berechnung der energetischen Qualität der Gebäudehülle, sowie der Anlagentechnik für Heizung, Klima, Warmwasser und Beleuchtung nach DIN 18599 beinhaltet. Außerdem sind der Mindestwärmeschutz, das Erneuerbare Energie Wärme Gesetz (EEWärmeG) und der sommerliche Wärmeschutz nachzuweisen. Diese Punkte gelten prinzipiell auch bei Erweiterungsbauten und Anbauten.
Da die Umsetzung der EnEV auf Seiten der Länder liegt, gibt es hier je nach Bundesland unterschiedliche Anforderungen über den Zeitpunkt der Vorlage des Nachweises und der Anforderungen an eine Umsetzungskontrolle.